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Immobilienmakler – wer zahlt den Immobilienmakler?

Immobilienmakler können genau wie alle anderen Berufstätigen nicht für umsonst arbeiten. Einer muss auch deren Arbeit, die sich nicht nur auf Besichtigungstermine beschränkt, bezahlen. Doch wer bezahlt überhaupt den Immobilienmakler? D.A. Bentes, Immobilienmakler in Hainburg klärt auf:

Wann darf der Immobilienmakler eine Provision verlangen?

Wann der Immobilienmakler eine Provision, häufig Courtage genannt, verlangen darf, ist gesetzlich klar geregelt (§652 BGB):

  • Ein wirksamer Maklervertrag wurde geschlossen
  • Der Immobilienmakler hat seine Maklertätigkeit auch erbracht (Nachweis oder Vermittlung)
  • Es wurde auch ein Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen
  • Die Maklertätigkeit war ursächlich für den Vertragsabschluss
  • Der Vertrag wird nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam

Bestellerprinzip: Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Zunächst wurde bis 2015 gesetzlich nicht näher geregelt, wer die Courtage zu zahlen hat. Bei Vermietungen hatte bis dahin immer der Mieter die Provision bezahlt, häufig 2 Monatsmieten und bei Immobilienverkäufen häufig nur der Käufer oder hälftig Käufer und Verkäufer. Seit dem 1.6.2015 gilt allerdings das BestellerprinzipWer den Makler beauftragt (bestellt), zahlt auch die Provision. Bei Vermietungen ist dies häufig der Vermieter, der den Makler bestellt. Diese Regelung hat allerdings dazu geführt, dass einige Vermieter – um die Provision zu sparen – eher Nachmieter bei Mieterauszug akzeptiert haben, als die Wohnung am freien Markt anzubieten.  Nebeneffekt Nummer zwei ist, dass manche Vermieter hohe Abstandszahlungen verlangen, um sich die Maklerprovision wieder zu verdienen, z.B. für Einbauküchen. Das Gesetz verbietet eigentlich solche Umgehungstatbestände.

Neuregelung der Maklerprovision für Immobilienmakler ab Mai 2020

Wie der Immobilienmakler D.A.Bentes aus Hainburg weiter ausführt, wurde am 14.Mai 2020 eine Neuregelung für Maklerprovision bei Kaufverträgen von Wohnungen und Einfamilienhäusern beschlossen:

Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt – das ist meist der Verkäufer – muss danach mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Danach ist es also nicht mehr zulässig nur dem Käufer die Maklerprovision zur Gänze aufzubürden. Das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist spätestens Anfang 2021 in Kraft treten. Die Regelung zur Aufteilung der Courtage gilt dann bundesweit. Die Neuregelung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien, nicht für Anlage- oder Gewerbeimmobilien.

Höhe der Maklerprovision bei Vermietungen

Der Immobilienmakler darf bei Vermietungen maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen.

Höhe der Maklerprovision bei Immobilienverkauf

Die Höhe der Maklerprovision bei Immobilienverkäufen ist in den deutschen Bundesländern unterschiedlich hinsichtlich der Marktüblichkeit. Während in Hessen beispielsweise 5,95% Maklerprovision (gesamt) für den Käufer üblich sind, zahlen Käufer sowie Immobilienverkäufer häufig je 3,57%, gesamt also 7,14%

Dem Grunde nach sind Verkaufsprovisionen jedoch frei festsetzbar.